Windkraftgelder: Erst die Stadt stabilisieren, dann alle Bürger entlasten
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Sundern beantragt: sämtliche Einnahmen aus Windenergieprojekten nach § 6 EEG und Bürgerenergiegesetz sind zunächst vollständig zur Konsolidierung des städtischen Haushalts zu verwenden.
Sobald der Haushalt wieder dauerhaft tragfähig und gesichert ist, sollen die Mittel so verwendet werden, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Sundern davon profitieren (z.B. durch eine Entlastung der Stadtwerke mit dem Ziel einer spürbaren Senkung von Müll- und Wassergebühren oder Einsparung bei der Grundsteuer).
Zur Begründung:
Unsere Stadt befindet sich in einer außerordentlich kritischen Haushaltslage. Der Haushalt 2026 ist genehmigungspflichtig. Der geplante Fehlbedarf liegt bei rund 12,9 Mio. Euro. Die Rücklagen sind weitgehend aufgebraucht.
Wir sehen in der aktuellen Lage der Stadt Sundern die Windkrafteinnahmen nicht als Verteilungsinstrument, sondern als einen Baustein zur Stabilisierung der kommunalen Finanzen.
Bei prognostizierten Einnahmen durch die Windkraft (ca. 50 Anlagen im Stadtgebiet und einem Ertrag von 0,3 cent / KWh) ergibt sich ein potenzielles Volumen von ca. 2,25 Mio € / Jahr (somit pro Einwohner ein Ertrag von etwa 83,- € / Jahr).
Wir sind der Ansicht, dass eine mögliche Verteilung durch eine Stiftung oder durch direkte Zahlungen dann Konkurrenz- und Verteilungskonflikte zwischen den Dörfern entstehen – alle Bürgerinnen und Bürger sind als Stadtgemeinschaft gleichermaßen betroffen!
Daher fordern wir zum Erhalt der sozialen Gemeinschaft unserer Stadt eine Verwendung der Windkraftgelder über den Haushalt – alle Bürgerinnen und Bürger haben dann eine geringere Belastung durch Steuern und /oder Abgaben.