Weiterentwicklung der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan – Verkehrsfluss, Datengrundlage und Evaluation

ANTRAG DER FDP-FRAKTION SUNDERN ZUR SITZUNG DES AUSSCHUSS FÜR PLANUNG, BAUEN UND NACHHALTIGKEIT AM 25.11.2025 MIT DEM ZIEL EINES RATSBESCHLUSSES IN DER SITZUNG VOM 16.12.2025

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Punkte zu prüfen und zur Beratung vorzubereiten:

  1. Optimierung des Verkehrsflusses im Innenstadtbereich
    Die Verwaltung prüft auf Basis der aktuellen Gegebenheiten (Verkehrsdichte, Geschwindigkeit, Staugefahr), ob und wie die Rechtsabbiegerspur an der Kreuzung Hauptstraße / Mescheder Straße (Sunderland Hotel) in Fahrtrichtung Stockum / Allendorf baulich oder verkehrstechnisch so angepasst werden kann, dass eine Verstetigung des Verkehrsflusses erreicht wird.
  2. Datengestützte Geschwindigkeitskontrolle
    An den aktuell durch den Lärmaktionsplan vom Tempo 30 betroffenen Streckenabschnitten sollen Geschwindigkeitsanzeiger mit Speichermöglichkeit installiert werden, die über definierte Zeiträume hinweg Durchfahrtsgeschwindigkeiten, Fahrzeuganzahl und Tageszeiten erfassen.
  3. Prüfung der Installation einer stationären Lärmmessung
    Die Verwaltung wird gebeten, die technische und organisatorische Möglichkeit zu prüfen, an mindestens einem neuralgischen Punkt dauerhaft oder temporär eine objektive Lärmmessung durchzuführen, um modellbasierte Daten durch Realwerte zu ergänzen. Es ist zu prüfen, ob es kombinierte Geräte zur Geschwindigkeits- und Lärmmessung gibt.
  4. Evaluierungsdesign
    Die Verwaltung entwickelt ein Evaluierungskonzept mit definierten Parametern zur Erfolgskontrolle der Maßnahme „Tempo 30“, darunter insbesondere:
     - gemessene Lärmwerte,
     - tatsächliche Durchfahrtzeiten im Berufs- und Tagesverkehr,
     - Unfallentwicklung / Unfallhäufigkeit,
     - Verkehrsfluss / Rückstauentwicklung,
     - Einhaltung des Tempolimits nach Tageszeit und Fahrzeugklasse.
    Optional wird geprüft, ob eine Gegenüberstellung zweier Testphasen realisierbar ist (4 Monate „30 nur nachts“, gefolgt von 4 Monaten „30 ganztägig“), um Wirkungsunterschiede messbar zu machen.

Begründung:

Die FDP-Fraktion erkennt die Ziele des Lärmaktionsplans ausdrücklich an, hält aber eine faktenbasierte und verhältnismäßige Umsetzung für erforderlich. Die genannten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den tatsächlichen Nutzen, die verkehrlichen Auswirkungen und die gesellschaftliche Akzeptanz der aktuellen Regelungen objektiv zu bewerten. Nur auf Basis belastbarer Daten ist eine sachgerechte politische Entscheidung über dauerhafte Maßnahmen möglich. Eine offene und ehrliche Wirkungskontrolle stärkt zudem das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die kommunale Verkehrspolitik.