REFOKUSSIERUNG DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT WISTA SUNDERN GMBH BZW. PRÜFUNG IHRER AUFLÖSUNG
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sundern folgende Beschlussfassung:
1. Leistungs- und Wirkungsanalyse der WiSta Sundern GmbH
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt Sundern bis spätestens zur 4. ordentlichen Ratssitzung im Jahr 2026 einen umfassenden Bericht über die Tätigkeit der WiSta Sundern GmbH vorzulegen.
Der Bericht hat insbesondere folgende Punkte zu enthalten:
a) Quantitative Kennzahlen zur Wirtschaftsförderung, insbesondere Anzahl der Neuansiedlungen von Gewerbebetrieben, Anzahl der Bestandssicherungen oder Erweiterungen, jeweils unter direkter, nachweisbarer Beteiligung der WiSta GmbH.
b) Weitere geeignete Leistungskennzahlen, u. a. Anzahl begleiteter Investitionsvorhaben, Anzahl beratener Unternehmen, Umfang vermittelter Fördermittel (falls zutreffend).
c) Bewertung sogenannter weicher Faktoren, insbesondere eine nachvollziehbare Darstellung, ob und in welchem Umfang Veranstaltungen wie Stadtfest, Frühlingsfest oder Hollandmarkt messbare positive Effekte auf den Wirtschaftsstandort Sundern entfalten (z. B. Unternehmensansiedlungen, Standortimage, Fachkräftegewinnung) und deren Durchführung ein öffentliches Interesse darstellen.
2. Vorlage der Jahresabschlüsse
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat die Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht) der WiSta Sundern GmbH für die letzten verfügbaren Geschäftsjahre vollständig vorzulegen.
Dabei ist darzustellen, für welche Geschäftsjahre die Abschlüsse bereits vorliegen, für welche Geschäftsjahre Abschlüsse noch ausstehen, aus welchen Gründen etwaige Verzögerungen oder Pflichtverletzungen erfolgt sind und wie diese künftig rechtssicher und fristgerecht abgestellt werden.
3. Refokussierung auf die Kernaufgabe Wirtschaftsförderung
Der Rat stellt fest, dass die Kernaufgabe der WiSta Sundern GmbH die Wirtschaftsförderung im Gemeinsinn aller Bürger ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Gremien der Gesellschaft ein Konzept zur klaren inhaltlichen Refokussierung der WiSta Sundern GmbH auf diese Kernaufgabe zu erarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Übertragung von Veranstaltungsformaten an die Zivilgesellschaft
Der Rat spricht sich dafür aus, die Organisation von Veranstaltungen wie
- Frühlingsfest,
- Hollandmarkt,
- Stadtfest
künftig vorrangig durch Vereine, Initiativen oder sonstige zivilgesellschaftliche Akteure durchführen zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form diese Veranstaltungen ohne dauerhafte institutionelle Bindung an die WiSta GmbH organisiert werden können und welche finanziellen Einsparpotenziale sich hierdurch für den städtischen Haushalt ergeben.
5. Prüfung der Auflösung der WiSta Sundern GmbH
Sollte sich im Ergebnis der unter den Ziffern 1 bis 4 genannten Prüfungen zeigen, dass eine wirksame Refokussierung auf die Wirtschaftsförderung nicht möglich ist oder der Mitteleinsatz weiterhin nicht in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftsfördernden Wirkung steht, wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat eine Beschlussvorlage zur geordneten Auflösung der WiSta Sundern GmbH zum 31.12.2026 vorzulegen und dem Haupt- und Finanzausschuss vorab eine Wirtschaftlichkeitsbewertung vorzulegen.
Begründung
Die Stadt Sundern wendet jährlich erhebliche Haushaltsmittel für die WiSta Sundern GmbH auf. Zugleich besteht der Eindruck, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit zunehmend im Bereich von Veranstaltungsorganisation liegt, während klassische Wirtschaftsförderung nur noch eine untergeordnete Rolle spielt.
Eine klare Trennung zwischen kommunaler Wirtschaftsförderung und stadtgesellschaftlicher Veranstaltungsorganisation ist aus Sicht der FDP-Fraktion geboten – sowohl aus haushaltspolitischen als auch aus ordnungs- und gesellschaftspolitischen Gründen.
Darüber hinaus ist es aus Sicht des Rates nicht hinnehmbar, dass Bilanzierungs- und Berichtspflichten in einer städtischen Gesellschaft nicht vollständig, verspätet oder unklar erfüllt werden. Öffentliche Gesellschaften müssen in besonderem Maße rechtskonform, transparent und rechenschaftspflichtig arbeiten.
Der Antrag verfolgt daher drei Ziele:
- Transparenz über Leistung, Wirkung und Mitteleinsatz,
- konsequente Fokussierung auf die eigentliche Kernaufgabe der Wirtschaftsförderung und
- nachhaltige Entlastung des städtischen Haushalts, gegebenenfalls durch eine geordnete Auflösung der Gesellschaft.