UMSETZUNG UND KONKRETISIERUNG DER KONSOLIDIERUNGSMAßNAHMEN GEMÄß KAPITEL 2.10 HAUSHALTSPLAN 2026
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeit die operative Begleitung der in Kapitel 2.10 dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen und empfiehlt dem Rat folgende Grundsatzentscheidung:
- Der Rat bekennt sich ausdrücklich zu den im Haushaltsplan 2026, Kapitel 2.10, dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen und Zielkorridoren. Diese werden als verbindliche Leitlinie der Haushaltssteuerung für die Jahre 2026–2029 festgelegt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmen aus Kapitel 2.10 nicht nur konzeptionell, sondern operativ mit konkreten Umsetzungsplänen, Zeitachsen und Einsparzielen zu hinterlegen.
Konkretisierung und Weiterentwicklung durch den Rat
1. Zielschärfung beim Eigenkapitalschutz
Der vollständige Verzehr des Eigenkapitals ist zwingend zu verhindern.
Der Rat legt fest, dass jede Maßnahme daraufhin geprüft wird, ob sie zur Stabilisierung des Eigenkapitals beiträgt oder dieses weiter schwächt.
Neue freiwillige Maßnahmen oder investive „Erweiterungen“ bestehender Projekte sind bis zum strukturellen Haushaltsausgleich ausgeschlossen.
2. Verbindlicher Investitions-Check
Der in Kapitel 2.10 vorgeschlagene Investitions-Check wird als verpflichtendes Instrument eingeführt.
Jede Investition ist künftig zu versehen mit vollständiger Lebenszykluskostenrechnung, einer Darstellung der jährlichen Folgekosten, der Prüfung alternativer Organisations- oder Finanzierungsmodelle, sowie der Priorisierung im Verhältnis zu anderen Projekten.
Investitionen ohne positive Folgekostenprognose oder zwingende Pflichtaufgabe werden zurückgestellt.
3. Systematische Aufgabenkritik
Die in Kapitel 2.10 genannte Aufgabenkritik wird konkretisiert:
- Jede freiwillige Leistung ist innerhalb von 12 Monaten einer Wirtschaftlichkeits- und Notwendigkeitsprüfung zu unterziehen.
- Beteiligungen und Gesellschaften der Stadt sind auf Effizienz und Kernaufgabenbezug zu evaluieren.
- Doppelstrukturen im Konzern Stadt sind zu identifizieren und abzubauen.
4. Organisations- und Strukturreform
Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb eines Jahres Vorschläge zu erarbeiten zu interkommunaler Zusammenarbeit mit konkreten Einsparpotenzialen, Aufgabenbündelung, Prozessdigitalisierung und KI-gestütztem Controlling, Prüfung privatrechtlicher Organisationsformen für nicht-hoheitliche Aufgaben.
5. Gebühren- und Entgeltstrategie vor Steuererhöhungen
Der Rat stellt klar:
Vor einer Erhöhung von Realsteuern sind sämtliche selbstbestimmbaren Entgelte kostendeckend zu kalkulieren. Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind, wird über Steueranpassungen beraten.
6. Berichtspflicht
Die Verwaltung berichtet halbjährlich im Haupt- und Finanzausschuss über erreichte Einsparungen, Zielabweichungen, Entwicklung des Eigenkapitals und den Stand der Konsolidierungsumsetzung.
7. Konsolidierungs-Exit-Klausel
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat festzustellen, dass die in diesem Beschluss festgelegten restriktiven Konsolidierungsmaßnahmen solange Anwendung finden, bis folgende Kriterien erfüllt sind:
- zwei aufeinanderfolgende Haushaltsjahre mit strukturellem Haushaltsausgleich,
- keine Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten zur Deckung laufender Ausgaben,
- Stabilisierung bzw. Wiederanstieg der allgemeinen Rücklage.
Sobald diese Voraussetzungen vorliegen, wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat Vorschläge zur schrittweisen Lockerung einzelner Konsolidierungsmaßnahmen vorzulegen.
Dabei gilt, dass Lockerungen priorisiert zugunsten nachhaltiger Investitionen, struktureller Entlastung der Bürger und gezielter, gemeinwohlorientierter Projekte erfolgen.
Politische Erklärung
Der Rat erkennt an, dass die Haushaltslage strukturell und nicht nur konjunkturell bedingt ist.
Die Konsolidierung erfordert verbindliche politische Entscheidungen und darf nicht allein auf die Verwaltung delegiert werden.
Die FDP-Fraktion erklärt ausdrücklich, dass sie die Linie der Kämmerei mitträgt und bereit ist, die dafür notwendigen strukturellen Entscheidungen zu unterstützen.