PRÜFUNG UND EINLEITUNG EINER VERFASSUNGSBESCHWERDE WEGEN VERLETZUNG DES KONNEXITÄTSPRINZIPS

ANTRAG DER FDP-FRAKTION ZUR SITZUNG DES HAUPT-, FI-NANZ- UND WIRTSCHAFTSAUSSCHUSSES AM 24.02.2026

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sundern zu beschließen:

1. Prüfauftrag an die Verwaltung

Die Verwaltung der Stadt Sundern wird beauftragt, bis spätestens zur 4. ordentlichen Ratssitzung im Jahr 2026 zu prüfen und dem Rat zu berichten,

  1. welche Aufgabenübertragungen von Bund und Land auf die Kommunen dem Konnexitätsprinzip unterliegen und
  2. ob und in welchem Umfang diese Aufgaben im Falle der Stadt Sundern nicht auskömmlich finanziert sind.

Die Prüfung hat sich insbesondere – jedoch nicht ausschließlich – auf folgende Aufgabenbereiche zu erstrecken:

  • Offener Ganztag (OGS),
  • Kindertagesbetreuung und Kita-Platz-Garantie,
  • Aufnahme, Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten,
  • Leistungen im Bereich Arbeitslosigkeit und soziale Sicherung, soweit kommunal mitfinanziert.

Darüber hinaus prüft die Verwaltung,

  • ob es bereits Initiativen anderer Kommunen gibt, oder
  • welche Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereit wären, sich einer gemeinsamen rechtlichen Vorgehensweise anzuschließen, und
  • welche rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für eine gemeinschaftliche Verfassungsbeschwerde bestehen.

2. Vorbereitung einer Verfassungsbeschwerde

Auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfung wird die Verwaltung beauftragt, die Einleitung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland und das Land Nordrhein-Westfalen wegen einer Verletzung des Konnexitätsprinzips rechtlich vorzubereiten.

Ziel ist es, dem Rat eine entscheidungsreife Vorlage über die Einlegung der Verfassungsbeschwerde und dem Haupt- und Finanzausschuss vorab zur Beratung vorzulegen.

3. Zeitlicher Rahmen

Die Verfassungsbeschwerde soll  vorbehaltlich der Prüfungsergebnisse und eines entsprechenden Ratsbeschlusses bis spätestens zum 01.10.2026 eingereicht werden.

4. Haushaltsrechtlicher Hinweis

Im Haushaltsplan 2026 der Stadt Sundern ist ausdrücklich auf die strukturelle Unterfinanzierung kommunaler Pflichtaufgaben infolge der Verletzung des Konnexitätsprinzips durch Bund und Land hinzuweisen.

Dieser Zusammenhang ist bereits u. a. auf Seite 61 des Haushaltsplans 2026 sowie in der Beschlussvorlage 097/XI (Abschaffung der Stelle des Ersten Beigeordneten) angesprochen und wird durch diesen Antrag ausdrücklich bekräftigt.

5. Rechtsgrundlagen

Der Antrag stützt sich insbesondere auf:

  • Artikel 104a Grundgesetz (GG),
  • Artikel 78 Absatz 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen,
  • das Konnexitätsausführungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KonnexAG).

Begründung

Die finanzielle Situation der Kommunen in Deutschland – und auch der Stadt Sundern – ist in weiten Teilen nicht selbstverschuldet, sondern Ergebnis einer systematischen Aufgabenverlagerung von Bund und Land auf die kommunale Ebene ohne vollständige Kostendeckung.

Das verfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip (Wer bestellt, bezahlt) soll genau diese Entwicklung verhindern. Gleichwohl besteht der begründete Verdacht, dass dieses Prinzip in zentralen Aufgabenfeldern seit Jahren nicht eingehalten wird.

Die daraus resultierende strukturelle Unterfinanzierung trägt maßgeblich zur angespannten Haushaltslage der Stadt Sundern bei und schränkt die kommunale Selbstverwaltung zunehmend ein.

Mit diesem Antrag verfolgt der Rat der Stadt Sundern das Ziel, die eigene Haushaltslage rechtlich sauber zu analysieren, Verantwortung klar zuzuordnen und gemeinsam mit anderen Kommunen ein deutliches verfassungsrechtliches Signal an Bund und Land zu setzen.

Der Antrag dient damit ausdrücklich der Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung, der Haushaltsklarheit und der Generationengerechtigkeit.