Haushaltsdisziplin ist kein Zynismus, sondern Verantwortung
Sundern steht finanziell mit dem Rücken zur Wand. Ein Defizit im zweistelligen Millionenbereich, ein absehbarer weiterer Eigenkapitalverzehr und steigende Kassenkredite lassen keinen Spielraum mehr für kosmetische Korrekturen. Wer in dieser Situation weiter auf Zeit spielt, gefährdet die Handlungsfähigkeit der Stadt.
Die FDP Sundern stellt daher klar: Haushaltssicherung ist keine Option – sie ist die letzte Eskalationsstufe politischen Versagens.
Unser Ziel ist es, genau das zu verhindern.
In der aktuellen Haushaltslage sind freiwillige Leistungen kein Ausdruck sozialer Wärme, sondern ein strukturelles Risiko. Sie binden Mittel, die an anderer Stelle fehlen, etwa für Pflichtaufgaben, Sicherheit, Verwaltung und Infrastruktur.
Das bedeutet nicht, dass Vereine, Kultur oder Sport geringgeschätzt werden. Im Gegenteil: Wir wollen diese Bereiche dauerhaft sichern. Dies kann aber nicht allein über den städtischen Haushalt erfolgen. Private Finanzierung, bürgerschaftliches Engagement, Stiftungsmodelle und neue Trägerstrukturen müssen künftig eine deutlich größere Rolle spielen.
Die FDP Sundern erwartet von der Stadtspitze, insbesondere von der Bürgermeisterin Frau Dr. Jaqueline Bila, einen klaren Fokus auf ihre Kernaufgaben:
- konsequente Reduktion der Fallzahlen zur Reduktion der Soziallasten,
- echte Digitalisierung,
- Effizienzsteigerung und mittelfristig eine sozialverträgliche Reduktion der Personalstruktur.
Die Stadt ist kein Unternehmen, aber sie muss trotzdem wirtschaftlich geführt werden. Pflichtausgaben dürfen keine Ausrede für politische Untätigkeit sein.
Nicht jede Frage verlangt ein Gutachten. Nicht jede Grauzone rechtfertigt Stillstand. Kommunale Wärmeplanung, das Lärmschutzkonzept oder überbordende Verfahren müssen kritisch überprüft werden.
Die FDP Sundern unterstützt daher ausdrücklich den Ansatz, eine Verfassungsbeschwerde wegen der systematischen Verletzung des Konnexitätsprinzips vorzubereiten.
Ein zentrales finanzpolitisches Grundprinzip im deutschen Staats- und Finanzrecht ist das sogenannte Konnexitätsprinzip. Es besagt, dass Aufgaben und die dafür notwendigen Finanzen zusammengehören: Diejenige Ebene, die eine Aufgabe gesetzlich veranlasst, soll auch für die entstehenden Kosten aufkommen. Anders formuliert: Wer bestellt, bezahlt. Damit soll verhindert werden, dass Bund oder Länder Kommunen durch neue, kostenintensive Pflichten belasten, ohne einen entsprechenden finanziellen Ausgleich zu leisten.
Im Grundgesetz ist das Prinzip in Artikel 104a Grundgesetz (GG) verankert. Dort heißt es, dass Bund und Länder jeweils für die Ausgaben zuständig sind, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben und dass bei der Übertragung von Aufgaben an andere Ebenen – etwa an die Länder oder die Kommunen – ein finanzieller Ausgleich zu schaffen ist.
In der Praxis führt das Prinzip regelmäßig zu politischen Auseinandersetzungen: Häufig werden Kommunen durch Gesetze und Vorgaben des Bundes oder der Länder mit zusätzlichen Pflichten belastet (etwa im Sozialbereich), ohne dass die finanziellen Mittel durch Bund oder Land entsprechend bereitgestellt werden. Neben der finanziellen Belastung führt das zu strukturellen Herausforderungen für Städte und Gemeinden, die diese Pflichtaufgaben erfüllen müssen, ohne dafür ausreichend kompensiert zu werden.
Einnahmen aus der Windkraft müssen der Stadt zugutekommen. Wer Wertschöpfung vor Ort erzeugt, muss diese auch zur Stabilisierung des Haushalts nutzen können, z. B. zur Senkung von Grund- und Gewerbesteuern, der Abfallgebühren oder zur Sicherung zentraler Aufgaben.
ZUKUNFT. EINFACH. MACHEN.
Auch – und gerade – beim Haushalt