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Brandschutzbedarfsplan für die Feuerwehr

Alle 5 Jahre überprüft die Leitung der Feuerwehr die Standards, wie Ausstattung, personelle Besetzung, Gebäude und Rettungszeiten. Diese sind vom Gesetzgeber vorgegeben und einzuhalten. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, sind diese innerhalb einer bestimmten Frist nachzubessern. Deshalb fordern wir die schnellstmögliche Umsetzung und Einhaltung des Brandschutzbedarfsplanes zur Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.